Vorsorge nach §10 EStG Endlich gibt es eine steuerliche Besserstellung für Einnahmen/Ausgabenrechner. Nachdem Vorsorgeanreize für Kapitalgesellschaften und für Dienstnehmer (§3/1/15 EStG) schon seit langen gelten ist es jetzt auch für E/A-Rechner soweit
Seit heuer ist es auch für Einnahmen/Ausgaben– Rechner möglich, eine steuerbegünstigte betriebliche Vorsorge zu treffen. Damit wurde endlich eine Anpassung der bisher steuerlich benachteiligten Unternehmer geschaffen.
Mit dem KMU-Förderungsgesetz 2006 wurde ab 2007 auch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner ein steuerlicher lnvestitionsanreiz geschaffen. Neben der Förderung bestimmter abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird die Anschaffung bestimmter Wertpapiere begünstigt. „Diese Wertpapiere müssen dem Anlagevermögen für 4 Jahre gewidmet sein und können nach Ablauf der vierjährigen Behaltefrist einkommenssteuerfrei ins Privatvermögen umgeschichtet werden“, erklärt Franz Ahm, Geschäftsführer der COBIS. Zur begünstigten Zielgruppe gehören natürliche Personen mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Freiberuflerlnnen, sowie Gesellschafter-Geschäftsführerinnen einer GmbH und Vereinsfunktionäre. Aber auch Stiftungsvorstände und Aufsichtsräte können diese Möglichkeit nutzen. „Hier wurde Einnahmen-Ausgaben-Rechner erlaubt steuerbegünstigt vorzusorgen. Bei Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften und Dienstnehmern im Allgemeinen ist dieses ja schon länger der Fall, “ meint Ahm. Die Begünstigung kann bis zu 10 % des Jahresgewinnes betragen, ist jedoch mit einem Absolutbetrag von € 100.000,-- begrenzt. Der Freibetrag muss in der Steuererklärung und Beilage ausgewiesen werden. Abschließend fügt Franz Ahm noch hinzu: „Auf alle Fälle erzielt hier der Unternehmer durch den Steuervorteil ein überdurchschnittliche Rendite für seine Vorsorge!“
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